Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was bedeutet das für deine Website?

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote, also auch Websites, barrierefrei zu gestalten. Klingt kompliziert? Keine Sorge! In diesem Beitrag erfährst du ganz einfach, was das für dich bedeutet und wie wir dich dabei unterstützen können.

Was ist das BFSG überhaupt?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Websites und digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, besonders für NutzerInnen mit:

  • Sehbehinderungen
  • Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen
  • motorischen Einschränkungen
  • kognitiven Beeinträchtigungen

Das betrifft unter anderem:

  • Websites
  • mobile Apps
  • Online-Buchungssysteme
  • digitale Produktkataloge
  • PDF-Downloads
  • E-Commerce-Funktionen (z.B. Warenkorb oder Bestellvorgang)

Das heißt konkret: Deine Website muss so gestaltet sein, dass auch NutzerInnen mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastaturnavigation problemlos damit interagieren können. Kurz gesagt: Jeder soll Ihre Website problemlos nutzen können.

Was bedeutet „barrierefrei“ in der Praxis?

Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass deine Website langweilig oder technisch aussieht – im Gegenteil! Es geht darum, cleveres Design und gute Technik so zu kombinieren, dass niemand ausgeschlossen wird.

Dazu gehören z. B.:

  • gute Farbkontraste (z.B. für Menschen mit Sehschwäche)
  • ein strukturierter Aufbau mit klarer Navigation
  • Alt-Texte für Bilder für Screenreader
  • leicht bedienbare Formulare und Buttons
  • klare Sprache für bessere Verständlichkeit
  • ruhige Darstellung, ohne flackernde Inhalte oder übermäßige Animationen

Wen betrifft das Gesetz und wen (noch) nicht?

Du bist pflichtig, wenn dein Unternehmen ab dem 28. Juni 2025:

  • mehr als 10 Vollzeitäquivalente (Mitarbeiter) beschäftigt und
  • einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erwirtschaftet, oder
  • eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro hast.

Falls du knapp unter dieser Grenze liegst, bist du noch nicht gesetzlich verpflichtet, aber:

Je früher du dich mit Barrierefreiheit beschäftigst, desto besser. Denn:

  • Barrierefreie Websites bieten bessere Nutzererlebnisse
  • Sie schneiden besser bei Google ab (SEO-Vorteil)
  • Du zeigst Verantwortung für Inklusion und digitale Teilhabe

Was passiert, wenn du nichts unternimmst?

Unternehmen, die sich nicht an das BFSG halten, müssen mit Abmahnungen, Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch dein Image kann Schaden nehmen, und das lässt sich vermeiden.

Die gute Nachricht: Du kannst jetzt vorsorgen, ohne Stress oder großen Aufwand. Wir unterstützen dich dabei.

So unterstützen wir dich

Ich unterstütze dich Schritt für Schritt, persönlich, zuverlässig und mit technischem Know-how.

Du bekommst:

  • Eine kostenfreie Erstberatung, ob das Gesetz für dich relevant ist
  • Eine Website-Analyse auf Barrierefreiheit
  • Einen klaren Maßnahmenplan zur Umsetzung
  • Die technische Umsetzung direkt auf deiner Website
  • Auf Wunsch: Design-Anpassungen, die schön und barrierefrei sind
  • Einen Styleguide, den du langfristig nutzen kannst
  • Optional: Schulung & Support für dein Team

Außerdem kannst du barrierefreie Maßnahmen auch nach Projektende flexibel buchen, ganz nach deinem Bedarf.

Jetzt handeln und vorbereitet sein!

Du bist dir nicht sicher, ob das BFSG für dich gilt? Oder möchtest du einfach sichergehen, dass deine Website zukunftssicher und nutzerfreundlich ist?

Dann sprich mit uns. Gemeinsam machen wir deine Website barrierefrei, rechtssicher und für alle zugänglich.

Lass uns loslegen:

Nach oben scrollen